Öffentliche Domain-Daten nachsehen
Eine öffentliche Abfrage bestätigt nicht, dass du die Domain kontrollierst. Inhaberangaben können fehlen, verborgen sein oder einen Treuhanddienst nennen. Für eigene .de-Inhaberdaten führt der Weg gegebenenfalls über die DENIC-Selbstauskunft.
Vor ein paar Jahren hat eine Agentur deine Website gebaut. Jetzt willst du nur kurz die Öffnungszeiten ändern, aber die Agentur meldet sich nicht mehr. Kommst du ohne sie überhaupt noch an deine Website ran?
Das hängt davon ab, wem die Domain gehört und auf wen die Zugänge laufen. Die Domain gehört dir, wenn dein Unternehmen als Inhaber eingetragen ist. Wer die Rechnung bezahlt oder im Impressum steht, muss nicht der Inhaber sein. Und neben der Domain brauchst du eigene Admin-Zugänge beim Domainprovider, beim Hosting, im CMS und bei den Google-Diensten.
Schau nach, wer als Domaininhaber drinsteht
Bei einer .de-Domain machst du dafür die Domainabfrage bei der DENIC. Seit dem 6. Dezember 2025 gelten wegen der nationalen NIS-2-Umsetzung neue Vorgaben für die Anzeige der Inhaberdaten. Steht eine Firma, ein Verein oder eine andere Organisation drin, siehst du alles: Name, Anschrift, E-Mail und Telefon des Inhabers. Ratgeber, nach denen die Abfrage seit der DSGVO grundsätzlich keine Inhaber mehr zeigt, sind damit überholt.
Manchmal zeigt die Abfrage nur das Registrierungsdatum und das verwaltende DENIC-Mitglied. Dann ist eine natürliche Person eingetragen. Das kannst du selbst sein, wenn du Einzelunternehmer bist. Genauso gut der Geschäftsführer privat, ein Bekannter oder der Freelancer, der die Website gebaut hat. Von außen siehst du den Unterschied nicht.
Ob du selbst eingetragen bist, findest du über die Selbstauskunft in der Domainabfrage raus. Du gibst deine Postleitzahl oder E-Mail-Adresse ein und bekommst einen Link an die E-Mail-Adresse, die für die Domain hinterlegt ist. An die Daten einer anderen Privatperson kommst du dagegen nur mit berechtigtem Interesse über Formulare der DENIC.
Inhaber zu sein reicht aber noch nicht. Ändern kannst du an der Domain nur etwas über das Kundenkonto beim Provider. Welcher Provider das ist, darauf gibt dir das DENIC-Mitglied in der Abfrage einen Hinweis. Und wenn bei dir niemand den Login zu diesem Konto kennt, bist du zwar Inhaber, kannst aber trotzdem nichts ändern.
Halt außerdem deine Inhaberdaten aktuell. Seit dem 14. April 2026 unterzieht die DENIC Aufträge zu Domains und Kontaktdaten einem Risk Assessment, also einer Risikoprüfung. Fällt da etwas auf, kann die DENIC nachfragen, ob deine Daten stimmen. Im Extremfall kommt die Domain in Quarantäne oder wird gelöscht. Veraltete Daten korrigierst du über deinen Provider.
Also: Steht dein Firmenname in der Abfrage, gehört die Domain deinem Unternehmen. Dann fehlt dir nur noch der Zugang zum Kundenkonto. Siehst du nur Datum und DENIC-Mitglied, machst du die Selbstauskunft. Und bist du nicht selbst eingetragen, fragst du den alten Dienstleister, auf wen die Domain läuft.
Welche Zugänge du sonst noch brauchst
Mit der Domain allein kannst du noch nichts ändern. Bei jedem Zugang stellst du dir dieselben Fragen: Auf wessen Konto läuft das? Und hat dein Unternehmen dort einen eigenen Admin-Zugang?
| Zugang | Wo er verwaltet wird | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Domain und DNS | Kundenkonto beim Domainprovider | Inhaber laut Abfrage, Login zum Kundenkonto |
| Hosting | Konto beim Hoster, dazu SFTP und Datenbank | Zugang zu Dateien und Datenbank, nicht nur zur Rechnung |
| CMS, etwa WordPress | Adminbereich der Website | eigenes Administrator-Konto |
| oft beim Hoster oder Domainprovider | alle Postfächer und Weiterleitungen | |
| Google Search Console | Google-Konto | Firmenkonto als bestätigter Inhaber |
| Google Analytics | Google-Konto | Firmenkonto als Administrator |
| Google Unternehmensprofil | Google-Konto | Firmenkonto als primärer Inhaber |
Schreib dir die Tabelle ab und häng zwei Spalten dran: „Konto läuft auf“ und „Eigener Admin ja/nein“. Hat der Dienstleister kostenpflichtige Themes oder Plugins gekauft, schreib dir auch auf, auf wen die Lizenzen laufen.
In WordPress kann ein Administrator alles, jedenfalls bei einer einzelnen Website: Nutzer anlegen, Plugins und Themes installieren. Lass dir deshalb ein eigenes Admin-Konto mit deiner Firmen-E-Mail-Adresse anlegen, statt den Login des Dienstleisters mitzubenutzen. Dann kannst du ihm später den Zugang entziehen, ohne dich selbst auszusperren.
Bei den Google-Diensten kommt es darauf an, in welchem Google-Konto sie hängen. Jeder Dienst hat eigene Rollen. In der Search Console zum Beispiel verwalten nur Inhaber die Nutzer. Wenn die Dienste im Konto des Dienstleisters hängen, bist du auf ihn angewiesen. Und dir fehlen die Zahlen, wenn du mal wissen willst, warum keine Anfragen mehr kommen.
Übernimm die Zugänge in dieser Reihenfolge
Die Reihenfolge ist nicht egal. Hältst du sie nicht ein, fällt zwischendurch etwas aus, oder du sperrst dich selbst aus. Die Domain kommt ganz zum Schluss, weil Website und E-Mail an ihr hängen.
- Schreib auf, was du hast. Füll die Zugangsliste aus, so weit du kommst. Was fehlt, fragst du schriftlich beim Dienstleister an, und gleich mit dazu eigene Admin-Konten für Provider, Hosting und CMS.
- Sichere Google Analytics, solange der Dienstleister noch mitmacht. Nutzer hinzufügen kann nur ein Administrator, und der letzte Administrator kann sich nicht selbst löschen. Lass also dein Firmenkonto als Administrator eintragen. Erst dann kann der Dienstleister sein eigenes Konto entfernen.
- Stell Unternehmensprofil und Search Console um. Beim Unternehmensprofil kann nur der primäre Inhaber die Inhaberschaft übertragen, und zwar an jemanden, der dort schon Inhaber oder Administrator ist. Danach gilt für bestimmte Funktionen eine siebentägige Wartezeit. In der Search Console bestätigst du dich selbst als Inhaber, sobald du Zugriff auf Website oder DNS hast. Der Inhaberschaftsverlauf zeigt dir, wer dort sonst noch eingetragen ist.
- Zieh zuletzt die Domain um. Für den Providerwechsel lässt du als Inhaber beim bisherigen Provider eine AuthInfo erzeugen, einen Code für den Umzug. Den gibst du dem neuen Provider. Stimmt der Code, wird die Domain sofort übertragen. Die AuthInfo läuft nach 30 Tagen ab.
Steht noch die Agentur oder eine Privatperson als Inhaber drin, geht der Inhaberwechsel nur zusammen mit ihr. Entweder beauftragen alter und neuer Inhaber den Provider gemeinsam, oder der alte Inhaber gibt dir die AuthInfo. Provider- und Inhaberwechsel macht der Provider dann in einem Schritt.
Bevor die Domain umzieht, schreib dir alle Postfächer, Weiterleitungen und Mail-Einstellungen auf. Liegen die Postfächer beim alten Anbieter, klär vorher mit dem neuen, wie sie mitkommen. Dann läuft dein Mailverkehr ohne Unterbrechung weiter.
Die Einrichtung von E-Mail mit eigener Domain zeigt dir, welche DNS-Einträge du dabei prüfen musst.
Wenn Agentur oder Bekannter nicht mitspielen
Setz deinem alten Dienstleister erst mal schriftlich eine Frist, bis wann er die Zugänge rausgibt. Reagiert er nicht, kommt es darauf an, wer als Inhaber drinsteht.
Bist du selbst Inhaber und bekommst vom bisherigen Provider keine AuthInfo, beantragt dein neuer Provider den Code bei der DENIC. Die schickt ihn per Einschreiben an die hinterlegte Inhaberadresse. Das klappt also nur, wenn dein Unternehmen eingetragen ist und die Adresse stimmt.
Steht jemand anderes drin und rückt die Domain nicht raus, solltest du dir rechtliche Hilfe holen. Ist die Agentur insolvent, kann eine auf sie registrierte Domain zu ihrem Vermögen gehören. Dann ist der Insolvenzverwalter dein Ansprechpartner.
Beim Unternehmensprofil forderst du über business.google.com/add Zugriff an, wenn ein anderer das Profil bestätigt hat und du ihn nicht erreichst. Der bisherige Inhaber wird benachrichtigt und hat drei Tage Zeit zu antworten. Für die Search Console reicht der Weg aus Schritt 3.
Was beim nächsten Auftrag in den Vertrag gehört
Damit du in so eine Lage nicht noch mal reinrutschst, gehören diese Punkte ins Angebot oder in den Vertrag:
- Dein Unternehmen wird mit aktueller Adresse als Domaininhaber eingetragen. Der Dienstleister steht höchstens als technischer Ansprechpartner drin.
- Dein Unternehmen bekommt eigene Admin-Zugänge zu Provider-Konto, Hosting, CMS und E-Mail.
- Search Console, Analytics und Unternehmensprofil laufen im Google-Konto deines Unternehmens. Der Dienstleister bekommt dort nur Nutzerrechte.
- Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an Design, Code, Texten und Bildern werden ausdrücklich vereinbart. Davon hängt ab, ob du die Website später ändern oder von jemand anderem weiterführen lassen darfst. Sind die Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet, bestimmt nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck, wie weit ein Nutzungsrecht reicht.
- Bei Vertragsende gibt der Dienstleister Zugänge, Daten und Dateien raus. Lizenzen für Themes und Plugins laufen möglichst auf dein Unternehmen.
Fang mit der Zugangsliste an und trag ein, was du schon weißt. Dann machst du die DENIC-Abfrage und schaust, ob dein Firmenname auftaucht. Jede Lücke in der Liste ist eine Frage an deinen alten Dienstleister. Und zum Schluss die Probe: Könntest du ihm morgen alle Zugänge entziehen, ohne dass Website oder Mails ausfallen?

