Barrierefreiheitserklärung: Pflicht, Inhalt & Tools
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Ab dem 28. Juni 2025 musst du als Anbieter bestimmter Dienstleistungen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Was das für dich bedeutet und wie du sie rechtssicher umsetzt, erfährst du hier.
Brauchst du eine Barrierefreiheitserklärung?
Die wichtigste Frage zuerst: Bist du überhaupt betroffen? Das BFSG gilt nicht für alle Websites, sondern nur für bestimmte Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern:
- E-Commerce und Onlineshops (Verkauf an Endkunden)
- Bank- und Finanzdienstleistungen
- Telekommunikationsdienste
- Verkehrsdienstleistungen im Personenverkehr
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Hast du weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz? Dann bist du von der BFSG-Pflicht befreit – auch wenn du einen Onlineshop betreibst.
Was muss in deine Barrierefreiheitserklärung?
Das BFSG schreibt konkrete Inhalte vor: Allgemeine Infos (Unternehmensdaten, Dienstleistungsbeschreibung), Stand der Barrierefreiheit (ehrliche Beschreibung des Ist-Zustands), bekannte Barrieren mit Verbesserungsplan, Kontakt für Feedback und die zuständige Aufsichtsbehörde.
Beispiel-Formulierung: "Unsere Website erfüllt die grundlegenden Standards. Alle Bilder haben Alt-Texte, Navigation funktioniert per Tastatur. Wir arbeiten noch an besseren Farbkontrasten im Checkout."
So prüfst du deine Website auf Barrierefreiheit
Bevor du deine Barrierefreiheitserklärung schreibst, solltest du wissen, wo du stehst. Warum das auch für dein Google-Ranking wichtig ist, erfährst du in unserem Accessibility & SEO Guide. Diese kostenlosen Tools helfen dir dabei:
Accessibility Insights for Web: Microsoft-Tool mit FastPass-Feature für die häufigsten Probleme in unter 5 Minuten. Zur Chrome Extension
WAVE Web Accessibility Evaluation Tool: Zeigt Probleme direkt auf deiner Website an. Entwickelt von der führenden Accessibility-Organisation WebAIM.org. Zur Chrome Extension
axe DevTools: Marktführer für professionelle Teams. Erkennt bis zu 57% aller Probleme mit null falsch-positiven Ergebnissen. Zur Chrome Extension
Wo veröffentlichst du die Erklärung?
Das BFSG gibt dir zwei Optionen:
- In deinen AGB (wird schnell unübersichtlich)
- Auf einer separaten Seite (empfohlen)
Ich empfehle dir eine eigene Seite "/barrierefreiheit" oder "/accessibility", die du im Footer verlinkst. So bleibt alles übersichtlich und du kannst die Seite leicht aktualisieren.
Die Erklärung muss selbst barrierefrei sein
Das klingt logisch, wird aber oft vergessen: Deine Barrierefreiheitserklärung muss die gleichen Standards erfüllen, die du beschreibst.
Das bedeutet konkret:
- Klare, einfache Sprache
- Ausreichende Farbkontraste
- Lesbare Schriftgrößen
- Navigation per Tastatur möglich
Unterschied zu Behörden-Websites
Falls du dich fragst: Ja, Behörden haben schon länger solche Erklärungen. Aber die Regelungen unterscheiden sich:
- Behörden (BGG): Müssen für jeden Webauftritt eine Erklärung haben
- Unternehmen (BFSG): Nur für bestimmte Verbraucherdienstleistungen nötig
Für dich als Unternehmer gilt nur das BFSG – nicht die Behörden-Regelungen.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG hat Zähne: Hältst du dich nicht an die Vorschriften, drohen dir:
- Bußgelder bis 100.000 Euro
- Behördliche Maßnahmen
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Das klingt hart, aber wenn du die Sache ernst nimmst und ehrlich mit den Problemen umgehst, bist du auf der sicheren Seite.
Deine nächsten Schritte
Bis zum 28. Juni 2025 solltest du:
- Prüfen: Fällt dein Unternehmen unter das BFSG?
- Analysieren: Website mit den genannten Tools checken
- Dokumentieren: Erklärung nach BFSG-Vorgaben schreiben
- Veröffentlichen: Seite online stellen und verlinken
- Planen: Regelmäßige Updates einrichten
Weiterführende Ressourcen
Offizielle Standards:
- WCAG 2.1 Guidelines – Der internationale Standard
- W3Schools Accessibility – Praktische Umsetzungsbeispiele
Deutsche Quellen:
- Aktion Mensch: Barrierefreiheit – Grundlagen verständlich erklärt
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Offizielle Definition
Fazit
Die BFSG-Barrierefreiheitserklärung ist keine lästige Pflicht, sondern eine Chance. Du zeigst, dass du alle Kunden ernst nimmst und machst deine Website für mehr Menschen nutzbar.
Mit den richtigen Tools und einer ehrlichen Herangehensweise ist die Umsetzung machbar. Wichtig ist: Anfangen ist besser als perfekt warten.