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Impressum: Pflichtangaben nach § 5 DDG für deine Website

Impressum-Pflichtangaben nach § 5 DDG: was je nach Rechtsform reinmuss, auch als Kleinunternehmer, wo es stehen muss und welche alten Angaben rausmüssen.

Ausgedrucktes Impressum eines Friseursalons mit roten Korrekturen: TMG durch DDG ersetzt, Steuernummer und OS-Plattform gestrichen

Deine neue Website ist fast fertig, nur das Impressum fehlt noch. Du hast eins von der alten Seite und ein Muster aus dem Netz, und die beiden sehen unterschiedlich aus. Was muss da jetzt wirklich rein?

Drei Pflichtangaben gehören in jedes Impressum: wer du bist, wo dein Betrieb sitzt und wie man dich schnell erreicht. Alles Weitere hängt von deiner Rechtsform, einem Registereintrag und deinem Beruf ab. Das gilt für dich als Kleinunternehmer genauso wie für eine GmbH.

Maßgeblich ist seit dem 14. Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das DDG hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst, an den Pflichtangaben hat sich laut IHK Bonn inhaltlich nichts geändert. Dein altes Impressum musst du also nicht neu schreiben, nur ergänzen und ausmisten.

Diese Angaben gehören in jedes Impressum

Unabhängig von der Rechtsform verlangt § 5 DDG:

  • Deinen Namen und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Also eine echte Adresse, kein Postfach.
  • Eine E-Mail-Adresse und einen weiteren Weg, über den man dich schnell und direkt erreicht.
  • Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls du eine hast.

Muss die Telefonnummer rein? Da vermischen viele Checklisten Pflicht und Empfehlung. Der Europäische Gerichtshof hat 2008 entschieden (C-298/07): Neben der E-Mail ist ein zweiter Weg für schnelle, unmittelbare und effiziente Kommunikation nötig. Das muss kein Telefon sein, eine elektronische Anfragemaske wie ein Kontaktformular kann genügen. Bittet jemand ausdrücklich um einen nicht elektronischen Weg, musst du ihm allerdings einen anbieten.

Für Online-Händler ist die Telefonnummer laut IHK Düsseldorf nach Verbraucherrecht ohnehin Pflicht. Ich würde sie auch ohne Shop auf jede Firmenwebsite schreiben. Damit erfüllst du den zweiten Kontaktweg eindeutig und musst nicht abwägen, ob dein Formular ausreicht.

Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum, sie ist laut IHK Düsseldorf online nicht erforderlich. Steht sie noch in deinem alten Muster, dann raus damit.

Was kommt bei deiner Rechtsform dazu?

Je nach Rechtsform kommt zu den drei Basisangaben noch etwas dazu. Such dir deine Zeile:

Rechtsform Zusätzlich ins Impressum
Einzelunternehmen ohne Registereintrag nichts, solange du keinen reglementierten Beruf ausübst und keine behördliche Zulassung brauchst
Eingetragener Kaufmann (e.K.) Handelsregister und Registernummer
GbR Register und Registernummer, falls die GbR in ein Register eingetragen ist
UG (haftungsbeschränkt) und GmbH Rechtsform, bei der UG mit dem vollständigen Zusatz „(haftungsbeschränkt)“; Geschäftsführer als Vertretungsberechtigte; Handelsregister und Registernummer; Stammkapital nur, wenn du überhaupt Angaben zum Kapital machst; bei Abwicklung oder Liquidation ein Hinweis darauf
Reglementierte Berufe, etwa mit Kammerpflicht zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, der sie verliehen hat, sowie die berufsrechtlichen Regeln, die für dich gelten

Die letzte Zeile gilt zusätzlich zu deiner Rechtsform. Eine Architektin mit eigener GmbH braucht also beide Zeilen.

Manche Checklisten führen das Stammkapital als feste Pflicht auf. Nach dem Gesetzestext ist es das nicht.

Zwei Ergänzungen hängen nicht an der Rechtsform. Wenn du für deine Tätigkeit eine behördliche Zulassung brauchst, nennst du die zuständige Aufsichtsbehörde.

Betreibst du außerdem ein journalistisch-redaktionelles Angebot, etwa ein regelmäßig gepflegtes Magazin, verlangt § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) zusätzlich einen inhaltlich Verantwortlichen mit Name und Anschrift. Eine reine Firmenwebsite mit Leistungsseiten braucht das nach verbreiteter Ansicht nicht.

Wo das Impressum stehen muss

§ 5 DDG verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Was „unmittelbar erreichbar“ heißt, hat der Bundesgerichtshof 2006 entschieden (I ZR 228/03). Ein Impressum, das du über zwei Links wie „Kontakt“ und „Impressum“ erreichst, kann nach diesem Urteil genügen. Auf der Startseite muss es nicht stehen, die Linkbezeichnungen müssen aber verständlich sein. Daher stammt die Zwei-Klick-Regel aus vielen Checklisten.

Für deine Website heißt das:

  • Der Link heißt „Impressum“ und steht im Footer jeder Seite, auch auf dem Handy. Die IHK Düsseldorf empfiehlt Footer oder Header als Platz.
  • Das Impressum ist eine eigene Seite mit fester Adresse, etwa /impressum, und kein Pop-up, das erst per JavaScript erscheint.
  • Auch unter einem Cookie-Banner bleibt der Impressum-Link klickbar, zum Beispiel direkt im Banner. Klär bei der Gelegenheit, ob deine Firmenwebsite überhaupt einen Cookie-Banner braucht.

Ein Onepager bekommt genauso eine eigene Impressumsseite mit Link im Footer.

Die Datenschutzerklärung gehört auf eine zweite, eigene Seite. Datenschutzhinweise hinter einem Link namens „Impressum“ zu verstecken, halten Datenschutz-Ratgeber für ungeeignet. Setz deshalb zwei klar benannte Links nebeneinander in den Footer.

Brauchen Instagram und LinkedIn ein eigenes Impressum?

Ein eigenes Impressum brauchen deine Profile nicht. Nutzt du ein Profil geschäftlich, gilt die Impressumspflicht aber auch dort. Die IHK Düsseldorf nennt ausdrücklich Auftritte auf Plattformen wie Facebook, Xing und LinkedIn.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2013 (I-20 U 75/13) einen Verweis auf das Impressum der Website grundsätzlich für möglich gehalten. Ein Link hinter dem Button „Info“ einer gewerblichen Facebook-Seite reichte dem Gericht aber nicht. Der Link muss als Impressum oder Kontakt erkennbar sein.

Praktisch reicht also ein Impressum auf der Website, dazu ein sprechender Link in jedem geschäftlichen Profil. Sprechend heißt, der Linktext lautet „Impressum“ oder die Adresse endet erkennbar auf /impressum. Auf Instagram gehört der Link in die Bio, auf anderen Plattformen ins Feld für Website oder Kontakt.

Schreib ins Website-Impressum noch einen Satz, dass es auch für deine Profile gilt, und zähl sie dort auf.

Alte Muster ausmisten

Kommt dein Impressum aus einem alten Muster oder einem Generator, schau dir diese Stellen an.

Verweise auf TMG oder TTDSG ersetzt du durch das DDG oder streichst die Normangabe ganz. Laut IHK Bonn können veraltete Verweise unter Umständen Abmahnungen auslösen.

Ebenfalls überholt ist „Verantwortlich nach § 55 RStV“: Seit November 2020 gilt der Medienstaatsvertrag. Ob du überhaupt einen Verantwortlichen brauchst, hängt an der Magazin-Frage von oben.

Den Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nimmst du raus. Die EU hat die Grundlage der Plattform mit der Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben, seit dem 20. Juli 2025 ist die Plattform eingestellt. Schau dabei auch in AGB, Footer und E-Mail-Signaturen.

Nicht verwechseln solltest du den Link zur OS-Plattform mit dem Hinweis zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG. Den gibt es weiterhin, unabhängig von der OS-Plattform. Er betrifft Unternehmer, die eine Website unterhalten oder AGB verwenden.

Ausgenommen bist du, wenn du am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hast und nicht zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichtet bist. Für viele kleine Betriebe fällt der Hinweis damit weg.

Zur Einordnung: Verstöße gegen § 5 Abs. 1 DDG sind Ordnungswidrigkeiten. § 33 DDG sieht dafür Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor.

Mach dein Impressum in einem zweiten Tab auf und hak ab:

  • Name, Anschrift ohne Postfach, E-Mail und ein zweiter Kontaktweg stehen drin. Die USt-IdNr. nur, falls du eine hast, die Steuernummer gar nicht.
  • Alles aus deiner Zeile in der Tabelle ist ergänzt, bei UG und GmbH samt Geschäftsführer und vollständigem Rechtsformzusatz.
  • Ein Link „Impressum“ steht im Footer jeder Seite, auch mobil, und der Cookie-Banner verdeckt ihn nicht.
  • Die Datenschutzerklärung liegt auf einer eigenen Seite mit eigenem Link.
  • Jedes geschäftliche Profil verlinkt sprechend auf das Impressum, und das Impressum nennt die Profile.
  • Verweise auf TMG, TTDSG, RStV und die OS-Plattform sind raus. Der VSBG-Hinweis steht nur drin, wenn er für dich gilt.

Wenn du bei einem Punkt unsicher bist, etwa bei Kammer oder Zulassung, frag bei deiner Kammer oder IHK nach.

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